Beobachtungen im Bereich 'DRM'

Amerikaner und andere ACTAnden

Sonntag, Februar 5th, 2012

Trotz klirrender Kälte geht’s heuer heiß her. Nach dem vorerst erfolgreichen Widerstand gegen SOPA und PIPA in den USA begehrt unser mutiger östlicher Nachbar Ähnliches.

Die Gegner des europäischen Anti-Fälschungsabkommens müssen sich warm anziehen und sputen. Am besten telefonieren wir unsere Parlamentarier in Europa gemäß eines Gesprächsleitfadens der Digitalen Gesellschaft ab.

Ihr habt besseres zu tun, zum Beispiel Videos gucken oder alte Musikdateien verhökern? Dann aber Obacht, denn das elektronische Weiterverkaufen digitaler Dateien mit eingeschränkten Nutzungsrechten gerät unter paradoxen juristischen Beschuss, wie Googles Anwälte konstatieren:

“The present motion argues that the first sale doctrine—which permits the owner of a lawfully-made copy or phonorecord to sell it without needing the copyright owner’s permission—cannot apply to this case because no material objects change hands. But it also argues that ReDigi infringes Capitol’s exclusive right to ‘distribute copies or phonorecords’, despite its admission that no material objects are distributed. Either both provisions apply, and ReDigi’s service may be protected by the first sale doctrine, or neither applies, and ReDigi’s service does not infringe the distribution right.”

Also lieber wieder, wie meistens bis immer, bei Suchmaschine Eins und Facebook verbleiben? Ich habe letzte Woche mindestens zwei Mal Googles aktualisierte Datenschutzbedingungen akzeptiert – und werde es als Multiuser vermutlich wieder tun (müssen). Zum Glück sind meine amerikanischen Stasi-Cookies gar nicht so schlau, wie gedacht.

Wenn sich dann Microsoft als Patron seiner immerhin zahlenden Kundschaft inszeniert, seid gewarnt: Das könnte ein Wink mit dem Zaunpfahl sein. Denn früher oder später schleift sich jeder Sündenfall in unsere Zuckerberg’sche Chronik ein.

Smart schützen, Allianzen nützen

Freitag, Mai 6th, 2011

Weilen des Übergangs treiben in die Arme des Bewährten. Also schauen wir mal, welche Wirkung die allgemeine Verfügbarkeit von Wissen laut Gunter Dueck auf die Berufe hat (etwa ab 22:00 Min. im Video unten):

Weil nicht nur das iPhone permanent Nutzerdaten speichert, schießen sich Datenschützer und Behörden auf Smartphones ein.

Kaum wird auch Google wegen Android verklagt, will Apple sein neues iOS weniger geschwätzig machen. Unterdessen verdoppelt Apple seinen Marktanteil, und Android überholt als Betriebssystem die Vorbildmutter.

Lass uns den Tatsachen ins Auge sehen: In Zukunft werden sehr viel mehr wertvolle Daten jederzeit und überall zur Verfügung stehen. Und wir werden streiten, für wen. Man kann entweder kapitulieren oder dagegen anschreiben. Oder Initiativen wie diese bemühen:

  1. für die Umkehr der Beweislast bei Datenlecks (Digitale Gesellschaft)
  2. gegen standardisierte Datenschutzfunktionen in Browsern (Facebook, Google, Yahoo und diverse Wirtschaftsverbände)
  3. für oder gegen die überstürzte Unterzeichnung eines Copyright-Abkommens (ACTA)
  4. diesen Tag gegen DRM (Free Software Foundation)
  5. alternative Ausgleichssysteme wie Flattr und die Kulturwertmark weiterentwickeln

O kritischer Geist beachte: Punkt 3-5 zielen auf geistiges Eigentum, die letzten beiden auf Daten für jeden.

Konfusion der Kategorien

Sonntag, Juli 27th, 2008

Zwischen den Gewittern macht sich Hitze breit. Alles schwitzt und manches verschwimmt – in den Augen der Betrachter: “Die Konfusion aus Virtualität, Realität und Fiktionalität ist bis ins Letzte durchdekliniert”, schwärmt der Spiegel nahezu bedeutungsfrei über GPS-gestützte literarische Wanderungen von Landvermesser.tv.

Dieses “GPS-gestütztes Literaturprodukt”, ein privat-betriebener Mediendienst, kombiniert literarische Texte mit GPS-Navigationsdaten, damit sich Wanderfreunde – vom Geist aus der Retorte eines Romans beseelt – qua Navigationsgerät an die echten Orte leiten lassen können, die der Phantasie des Autors beim Schreiben als fiktive Vorbilder dienten.

Merken wir was? Literaten werden Fremdenführer und speichern ihre geografischen Positionen bei Google. Das variiert erneut unsere liebste Frage: Wem gehören die Tourdaten, die einschlägige Software beim Rennen oder Radeln in Rücksprache mit Online-Kartendiensten speichert? Und wer, fragt die Frankfurter Rundschau, schützt eigentlich die Inhalte der zahllosen persönlichen Adressbücher und Kontaktlisten, seitdem diese auf verschiedenste Plattformen und Endgeräten wie Handy, PC und Social Networks verteilt sind, stets vom digitalen Gedächtnisschwund bedroht?

Facebook, Myspace, Open Social als universelle Prothesen der Persönlichkeit? Andere kappen lieber alte Zöpfe: Yahoo schaltet in Bälde seinen alten DRM-Server ab. Die Kunden des Yahoo Music-Stores danken: Nicht das Recht, die gekauften Songs zu hören, nur der Hörgenuss erlischt. In musikalischer Hinsicht empfiehlt der Apparat daher vollkommen ausgewogen: Urheberrechts-Modell-Bewusstseins-Schulung der Piratenpartei.

Zwischenstand Bild und Ton

Sonntag, März 30th, 2008

Auch wenns noch schneit, die Sommerzeit beginnt. Mit ihr plant die gebeutelte Musikindustrie digitale Musik zum Pauschalpreis. In Verhandlungen wird höchstens noch gerungen, wie hoch der Ablass bemessen sein wird, den wir für den faktischen Fall des individuellen Copyrights an Musikstücken – oder ist es seine Wiederaufstehung? – zukünftig an Konzerne wie Apple oder Nokia entrichten. Die es statt der GEMA stellvertretend für die Urheber und deren Verleger pauschal kassieren sollen.

Derweil streiten die Befürworter und Gegner biometrischer Ausweisdokumente (heute Reisepaß, morgen Personalausweis) um das juristische Wesen von Fingerabdrücken. Jedenfalls liefert der Chaos Computer Club die aktuelle Ausgabe seines Mitgliedermagzins mit einer Schablone des Fingerabrucks von Innenminister Schäuble aus. Und bemerkt süffisant: “Das Innenministerium behauptete bei der Einführung biometrischer Pässe, dass Bilder des Gesichts und der Finger in ihrer Bedeutung für die Privatsphäre im wesentlichen identisch sind. ‘Wir haben nach der Logik des Innenministeriums also nur das Äquivalent von einem Foto einer Person des öffentlichen Lebens erstellt’, erläuterte CCC-Sprecher Dirk Engling das Vorgehen des Clubs.”

Das klingt wie Musik in den Ohren: Wem gehört der eigene Fingerabruck, und wer darf ihn zu welchen Zwecken wie oft kopieren? Auch das heitere Abdrucksammeln von schnüffelfreudigen Politikern wird möglicherweise ein langwieriges Nachspiel haben.

Tour der Leiden

Samstag, Juli 7th, 2007

Das neue Urheberrecht ist da. Kurz vor dem Start der Tour de France haben Deutschlands Volksvertreter das Recht nach vorne gebracht.

Die Privatkopie bleibt legal, doch das Knacken von Kopierschutzmechanismen (also DRM) ist verboten. Die Urheberrechtsabgabe lebt weiter, nur ihre Höhe wird den Märkten überlassen, das heißt ihren streitendenden Verbänden. Archive dürfen geschützte Bücher auch elektronisch verleihen – es sei denn, der Verlag macht das lieber selbst.

O Salomon, sieht so das einzig mögliche Ergebnis “eines der größten justizpolitischen Reformvorhaben der vergangenen Jahre aus”, wie FAZ süffisant vermerkte? Wir fürchten schon und fühlen uns mit den Radfahrern im Reinen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg – zum Ziel, zum Doping und oder zum höchstens halblegalen Backup. Es muss ja nicht jeder alles wissen, dachte diesmal wohl der Staat.

Bitte bedenken Sie aber: Wer als Gelegenheitstäter irgendetwas herunterlädt, das nicht explizit freigegeben ist, riskiert ab sofort einen Strafprozess. Die bösen Verteiler / Vercheker sind nicht mehr allein. Copyright, du darfst für alle stressig sein.

Das neue Jahr beginnt mit Musik

Donnerstag, Januar 12th, 2006

Und das gleich zweifach:

Erstens erkennt die FAZ den Erfolg digitaler Musik gerade in dem Scheitern der Musikindustrie, ihre Rechte gegen die Kopierwut zu verteidigen. Denn inzwischen wird mit gesaugten Songs Geld verdient: “Wer die kleine weiße Schachtel [gemeint ist der iPod] komplett mit kostenpflichtigen Downloads füllt, ist am Ende rund 8000 Euro ärmer.”

Zweitens sind die Franzosen doch nicht so hart, wie sie zum Jahresende taten. Der Standard berichtet (prominentere Quellen bietet Google Deutschland nicht mehr – wieso eigentlich?) , entschlossen sich die Abgeordneten nämlich mal eben, gleich alle Tauschbörsen zu legalisieren.

Was lernen wir daraus? Wo man singt, da lass dich nieder: Deshalb funkt iTunes nach Hause, obwohl das Anonym Normalsurfer im Spiegel überhaupt nicht gefällt. (Wirklich nicht?) Wohl auch, dass der “neue Streit um pauschale Urheberrechtsabgaben” gar nicht so schlimm ist.

Schließlich haben der Branchenverband Bitkom und Ferdinand Melichar, Vorstand der VG Wort, trotz unterschiedlicher Positionen vor allem eines im Sinn. Dass sich die Verfahren zur Berechnung der Vergütungen nur nicht in juristische Längen ziehen mögen – wenn wir Heise richtig verstehen:

“Der Bitkom hätte es als ‘zukunftsweisender’ empfunden, wenn die Regierung die Weiche ganz auf die Individualvergütung und DRM umgestellt hätte. Seit langem trommelt der Verband gemeinsam mit einer Vereinigung der Druckerhersteller in diesem Sinne für eine Abschaffung der pauschalen Urheberrechtsabgabe. ][ Die Hoffnung der Regierung, mit den neuen Vorgaben Streitigkeiten rascher aus dem Weg zu räumen, sei “naiv”. Selbst falls die Industrie einzelne Geräte und Speichermedien künftig eher als “im Grunde” vergütungspflichtig akzeptieren sollte, so fürchtet Melichar dennoch, dass über die Höhe der Abgaben nach für jedes einzelne Produkt juristische Auseinandersetzungen bis zum Bundesgerichtshof erforderlich sind. Dies beträfe auch die bisher geltenden Sätze und Gerätetypen. ”

Eben: Nur böse Menschen haben keine Lieder.

Copyright Update: Liberté toujours

Samstag, Dezember 17th, 2005

Zu Weihnachten gibt es Geschenke: Frankreich will sein Urheberrecht verschärfen, und die Musikindustrie bläst zum Kampf gegen frei flottierende Liedttexte. Aber der Reihe nach.

heise.de listet die Kernpunkte im Gesetzesentwurf der französischen Regierung wie folgt:
- Haft- und hohe Geldstrafen für Benutzer von Programmen zum Knacken von Kopierschutzsystemen
- Verbot freier Software zum Abspielen von Multimedia-Dateien, wie z.B. VLC
- Verbot öffentlicher Information über Werkzeuge zur Umgehung des Kopierschutzes
- Zwangsweise Implementierung von DRM-Systemen
- Aufbau eines universellen Filtersystems bei den Providern
- Verbot von Software zur Übertragung kopiergeschützten Materials ohne die Integration von Wasserzeichen oder DRM

Das ist harter Tobak, denn von der letzten Idee wären neben Chat-Programmen im Extremfall sämtliche Server-Software und -Protokolle wie Peer-2-Peer, HTTP, FTP oder SSH betroffen. Andere Vorschläge riechen nach Zensur oder einer Regierungsinitiative gegen freie Software. Weitere Infos gibt es bei FSF France sowie eucd.info.

Wegen Liedtexten verklagt
Derweil will die Music Publishers Association der USA verhindern, dass Liedtexte bekannter Popsongs unkontrolliert durchs Internet treiben. Was am liebsten jeder kennen, singen und kaufen soll, soll nicht ungebührlich für jeden verfügbar sein. Deshalb plant die MPA eine Rechtskampagne für das nächste Jahr und verklagt schon mal vorsorglich den Anbieter des Freeware-Plugin pearLyrics für Apples iTunes.
Wieso? Weil das Programm die Vocals beliebiger Songs im Internet sucht, findet und beim Anspielen des Songs anzeigt – egal, wo (in welchem Kontext) es sie gefunden hat. Obwohl der Erfinder nichts anderes tat, als den Nutzern etwas “Handarbeit mit Webbrowsern” zu ersparen, darf pearLyrics nun nicht mehr auf www.pearworks.com angeboten werden.

Der Grenzen des Schutzes: Sonys Rootkit XCP

Sonntag, November 6th, 2005

Nun haben wir den Salat: Sonys aktuelles Kopierschutz-Tool XCP funktioniert wie ein Rootkit. Das ist ein Software-Programm, das seine Existenz vor dem PC-Nutzer verbergen und unbemerkt wichtige Systemeinstellungen auslesen oder verändern kann.

Solche Rootkits “korrumpieren die Integrität des betroffenen Computers, verschaffen dem “Absender” einen Zugriff auf die Grundfunktionen des Systems”, erklärt der Spiegel . Die Konsequenz ist einigermaßen paradox: Kopierschützer, die mittels DRM ihre Rechte vor Raubkopierern schützen wollen, droht nun selbst das Strafgesetz: Laut Spiegel “bedeutet der heimliche manipulative Eingriff in eine Software, an der SonyBMG keine Eigentumsrechte hält, eventuell sogar einen Rechtsbruch.”

Ob sich dieser Rechtsbruch erfolgreich konstruieren lässt, bleibt angesichts der Komplexität der – dem Besitzer überlicherweise unbekannten – Systemsoftware-Funktionen und der Vielzahl ihres möglichen, auch nicht autorisierten Gebrauchs zunächst ungewiß. Eine praktische Konsequenz des Einsatzes solcher DRM-Programme wird die Nutzer viel eher irritieren. “The DRM software will cause many similar false alarms with all AV software that detect rootkits”, so die nüchterne Analyse in den F-Secure Virus Descriptions

Die erste Grenzes des Schutzes ist somit der Ärger. Die zweite eine angedrohte Rechtsverletzung: Eigentumsrecht gegen Eigentumsrecht, Copyright gegen Privacy.

Rechtlicher Anhang
§ 303a StGB: “(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Erster Exploit gemeldet
World-of-Warcraft-Schummler können ihre Pfuschprogramme mit Hilfe des SonyBMG-Kopierschutzes verbergen.

Nur drei Stunden spielen

Sonntag, August 28th, 2005

Chinas Regierung hat ein System entwickelt, dass Online-Spieler vor der Sucht bewahren soll. “Wer länger als drei Stunden spielt, muss in Kauf nehmen, dass die Fähigkeiten seiner Spielfigur stark nachlassen”, berichte heise.de

Hat das was mit Digital Rights zu tun? Oder Security? Der Apparat vermutet, schon.

Illegale Schraubenzieher und Spion Eigentum

Sonntag, Mai 1st, 2005

Kanada soll es besser haben – als Amerika. Jedenfalls fordern die “leaders of Canadas security research business community”, Vorstände verschiedener IT-Sicherheitsfirmen, ihre Politiker in einem offenen Brief auf, das Knacken von Kopierschutzeinrichtungen (Technical Protection Measures, TPM) nicht zu verbieten.

Warum? Nicht etwa, weil diese Unternehmern von der illegalen Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke profitieren. Im Gegenteil: TPM, z.B. das besser bekannte DRM sind ein wichtiger Markt für Security-Spezialisten. Diese hegen allerdings eine begründete Befürchtung: Gesetzlicher Schutz von technischen Methoden gegen das Kopieren von CDs, DVDs und anderen Datenträgern schadet nicht nur Raubkopierern, sondern auch ihren Gegnern: “Legal protection for TPM is equivalent of making srew-drivers illegal because they can be used to break and enter.”

Solche Gesetze erschweren, wie das Beispiel USA zeige, privatwirtschaftlich organisierte Forschung und Entwicklung im Bereich DRM und IT Security. Sie bergen zudem Gefahren für die Privacy/Anonymität der Nutzer, weil TPM-Systeme Daten über die Nutzung geschützter Werke speichern. Das heißt: Technische Innovationen und ihre rechtliche Regulierung können die Grenze verschieben – die Grenzen zwischen privaten (gehandelten) und öffentlichen (frei verfügbaren) Informationen, Wissen und intellektuellem Kapital.

Ian Kerr, Professor für ethics, law & technology, University of Ottawa, zu einem Aspekt dieser möglicherweise unintendierten Grenzverschiebung: “Privacys relationship to copyright is that the right to experience intellectual works in private – free from surveillance – is part of the public domain aspect of copyright works.” Kerrs Vortrag “TPMS, DRMS, COPYRIGHT REFORM & PRIVACY”, am 22. April 2005 im Seminar “Intellectual Property” gehalten, nennt weitere Aspekte. (Gefunden bei: anonequity.org)

Weitere Links:
www.privacy.org
www.epic.org/privacy/