Trotz klirrender Kälte geht’s heuer heiß her. Nach dem vorerst erfolgreichen Widerstand gegen SOPA und PIPA in den USA begehrt unser mutiger östlicher Nachbar Ähnliches.
Die Gegner des europäischen Anti-Fälschungsabkommens müssen sich warm anziehen und sputen. Am besten telefonieren wir unsere Parlamentarier in Europa gemäß eines Gesprächsleitfadens der Digitalen Gesellschaft ab.
Ihr habt besseres zu tun, zum Beispiel Videos gucken oder alte Musikdateien verhökern? Dann aber Obacht, denn das elektronische Weiterverkaufen digitaler Dateien mit eingeschränkten Nutzungsrechten gerät unter paradoxen juristischen Beschuss, wie Googles Anwälte konstatieren:
„The present motion argues that the first sale doctrine—which permits the owner of a lawfully-made copy or phonorecord to sell it without needing the copyright owner’s permission—cannot apply to this case because no material objects change hands. But it also argues that ReDigi infringes Capitol’s exclusive right to ‚distribute copies or phonorecords‘, despite its admission that no material objects are distributed. Either both provisions apply, and ReDigi’s service may be protected by the first sale doctrine, or neither applies, and ReDigi’s service does not infringe the distribution right.“
Also lieber wieder, wie meistens bis immer, bei Suchmaschine Eins und Facebook verbleiben? Ich habe letzte Woche mindestens zwei Mal Googles aktualisierte Datenschutzbedingungen akzeptiert – und werde es als Multiuser vermutlich wieder tun (müssen). Zum Glück sind meine amerikanischen Stasi-Cookies gar nicht so schlau, wie gedacht.
Wenn sich dann Microsoft als Patron seiner immerhin zahlenden Kundschaft inszeniert, seid gewarnt: Das könnte ein Wink mit dem Zaunpfahl sein. Denn früher oder später schleift sich jeder Sündenfall in unsere Zuckerberg’sche Chronik ein.