Grundregeln und Geheimverträge

Mit der Veröffentlichung neuer EU-Richtlinien zur Regulierung von Kommunikationsnetzen im EU-Amtsblatt treten neue Grundsätze zum Internet-Zugang, Daten- und Verbraucherschutz in Kraft.

Nun ist die Frage wie immer: Was kommt hinten – im Recht der Einzelstaaten – raus, wenn schon die Richtlinien salomonisch klingen?

Zwei Beispiele zum Nachdenken:

  1. Erwiderung auf Copyright-Verstöße, S. 15: „Die Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) fordert weder von den Anbietern gemäß dem nationalen Recht auferlegte Bedingungen, die den Zugang zu und/oder die Nutzung von Diensten und Anwendungen durch die Endnutzer einschränken, noch verbietet sie diese, begründet jedoch eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über solche Bedingungen.“
  2. Datenpannen und Cookies, S. 34: „Daher ist es von größter Wichtigkeit, dass den Nutzern eine klare und verständliche Information bereitgestellt wird, wenn sie irgendeine Tätigkeit ausführen, die zu einer solchen Speicherung oder einem solchen Zugriff führen könnte. Die Methoden der Information und die Einräumung des Rechts, diese abzulehnen, sollten so benutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden.
    Wenn es technisch durchführbar und wirksam ist, kann die Einwilligung des Nutzers […] über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung ausgedrückt werden.“

(Alle Passagen aus: EU-Dokument PE-CONS 3674/09)

Weil das alles im Fluss ist und auch nicht reicht, bastelt die EU parallel am Anti-Piraterie Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Der geplante multilaterale Vertrag zwischen Handelsnationen soll gemeinsame Maßnahmen zum Schutze von Marken-, Patent- und Urheberrechten koordinieren. Allerdings ist unklar, was genau auf dem Verhandungstisch liegt.

Bezüglich der Analogiefähigkeit falscher Viagrapillen, bedrohter Kulturgüter und Software-Entwicklungen schließen wir uns gerne der Urheberrechtsexpertin Annette Kur vom Münchner Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht an, die heise.de wie folgt zitiert: „Ich halte es für unangemessen und gefährlich, wenn die Sorge über gefälschte und gesundheitsschädliche Medikamente oder minderwertige Ersatzteile als Argument dafür eingesetzt werden, die Maßnahmen zur Durchsetzung des Geistigen Eigentums ganz allgemein zu verschärfen“. (Präsentation von Prof. Kur als PDF.)

Bleiben wir also gespannt und schauen regelmäßig nach dem Stand der ACTA-Verhandlungen. Beim letzten Klick ging es dort ausgerechnet um Bananen.

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