Archive for Dezember, 2009

All Datenpakete are created equal

Donnerstag, Dezember 31st, 2009

Zum Jahresende geht’s um Politik. Denn spätestens seitdem Dirk von Gehlen zu Weihnachten in der Süddeutschen die Aufnahme des Krieges mit anderen Mitteln anmahnte, schlägt auch bei den letzten ein: Administrative und rechtliche Entscheidungen über kommunikationstechnische Netzwerke sind politisch und verändern bisweilen die Machtverhältnisse.

Anstelle der Frage Frage, warum das alles so kompliziert ist, sollten wir uns also fragen: “Soll das Internet so bleiben, wie wir es kennen”, ergo
- frei = netzneutral,
- gleich = interoperabel,
- brüderlich = gerecht geteilt
?

Was der revolutionäre Prozess der Digitalisierung wohl mit sich bringt?

Und Moment, von welchen Rechtssubjekten reden wir?

Sehen Sie klar? Der Wikipedia-Nutzer “Weißbier” ist ein Löschfreak. Woher wir das wissen? Aus der Relevanzdebatte über Wikipedia.

Die Gnade des Vergessens

Dienstag, Dezember 22nd, 2009

Jimmy Wales ruft, und die Leser spenden, damit Wikipedia weiter wächst, Wissen schafft und Daten speichert. Sofern sie relevant sind, versteht sich.

By the way, Wikipedia-Autor und Spiegel-Mitarbeiter Kurt Jansson versteht Relevanz interessanterweise nicht als “wichtig für (irgend)jemanden”, sondern als “Hierum können und wollen wir uns kümmern”. Es kommt also darauf an, dass organisiertes Wissen operabel bleibt.

Ohnehin bleibt in digitalen Welten mehr hängen, als uns lieb ist. Suchmaschinen, Soziale Netzwerke und Provider speichern, was Nutzer in und mit ihnen treiben. Schon gieren Unternehmen, Regierungen und Straverfolger danach. “Vergiss es!”, titeln daher Rafaela von Bredow und Dietmar Hipp im Spiegel. Dabei liessen sie sich von Viktor Mayer-Schönberger inspirieren. Dieser fordert in seinem Buch “Delete: The Virtue of Forgetting in the Digital Age” ein systematisch eingebautes Verfallsdatum.

Diese Gnade gewährt der Bundesgerichtshof den Mördern des Volksschauspielers Walter Sedlmayr nicht. Weil es nicht bezahlbar wäre, wenn Medienunternehmen ständig ihre Archive durchforsten und Daten ändern müssten, die auf andere Weise ein wertvolles öffentliches Gut sind.

Bevor wir mit der Achsel zucken, denken wir an unseren Facebook-Acccount und daran, was es Webzugangsversorger kostet, unsere IPs und unserer Klicks für sechs Monate zu speichern. Wenn schon nicht auf das Vergessen – vielleicht ist auf das Controlling Verlass. In den Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung ab Dienstag möge sich das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich auf andere Quellen der Billigkeit stützen.

Grundregeln und Geheimverträge

Dienstag, Dezember 22nd, 2009

Mit der Veröffentlichung neuer EU-Richtlinien zur Regulierung von Kommunikationsnetzen im EU-Amtsblatt treten neue Grundsätze zum Internet-Zugang, Daten- und Verbraucherschutz in Kraft.

Nun ist die Frage wie immer: Was kommt hinten – im Recht der Einzelstaaten – raus, wenn schon die Richtlinien salomonisch klingen?

Zwei Beispiele zum Nachdenken:

  1. Erwiderung auf Copyright-Verstöße, S. 15: “Die Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) fordert weder von den Anbietern gemäß dem nationalen Recht auferlegte Bedingungen, die den Zugang zu und/oder die Nutzung von Diensten und Anwendungen durch die Endnutzer einschränken, noch verbietet sie diese, begründet jedoch eine Verpflichtung zur Bereitstellung von Informationen über solche Bedingungen.”
  2. Datenpannen und Cookies, S. 34: “Daher ist es von größter Wichtigkeit, dass den Nutzern eine klare und verständliche Information bereitgestellt wird, wenn sie irgendeine Tätigkeit ausführen, die zu einer solchen Speicherung oder einem solchen Zugriff führen könnte. Die Methoden der Information und die Einräumung des Rechts, diese abzulehnen, sollten so benutzerfreundlich wie möglich gestaltet werden.
    Wenn es technisch durchführbar und wirksam ist, kann die Einwilligung des Nutzers [...] über die Handhabung der entsprechenden Einstellungen eines Browsers oder einer anderen Anwendung ausgedrückt werden.”

(Alle Passagen aus: EU-Dokument PE-CONS 3674/09)

Weil das alles im Fluss ist und auch nicht reicht, bastelt die EU parallel am Anti-Piraterie Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Der geplante multilaterale Vertrag zwischen Handelsnationen soll gemeinsame Maßnahmen zum Schutze von Marken-, Patent- und Urheberrechten koordinieren. Allerdings ist unklar, was genau auf dem Verhandungstisch liegt.

Bezüglich der Analogiefähigkeit falscher Viagrapillen, bedrohter Kulturgüter und Software-Entwicklungen schließen wir uns gerne der Urheberrechtsexpertin Annette Kur vom Münchner Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht an, die heise.de wie folgt zitiert: “Ich halte es für unangemessen und gefährlich, wenn die Sorge über gefälschte und gesundheitsschädliche Medikamente oder minderwertige Ersatzteile als Argument dafür eingesetzt werden, die Maßnahmen zur Durchsetzung des Geistigen Eigentums ganz allgemein zu verschärfen”. (Präsentation von Prof. Kur als PDF.)

Bleiben wir also gespannt und schauen regelmäßig nach dem Stand der ACTA-Verhandlungen. Beim letzten Klick ging es dort ausgerechnet um Bananen.