Kein Wochenende ohne Google: Der Quasi-Monopolist (nur von einem sanften Bing begleitet) kann wahrscheinlich im Herbst sein erweitertes Buchprojekt starten. In den Staaten hat sich Google mit Autoren und Verlegern über die Konditionen geeinigt, zu denen urheberrechtlich geschützte Bücher bei Google angezeigt, durchsucht und verkauft werden dürfen.
Allerdings ist das Vergleichsverfahren (Final notice) am Bundesberzirksgericht New York Süd noch bis zum 4. September offen. Netzaktivisten sehen mit der Einigung über das Copyright eine andere Gefahr aufziehen: „Sie wissen, welche Bücher du suchst“, warnt Jonathan Lethem von der Electronic Frontier Foundation, „sie wissen, welche Bücher du dir genauer anschaust, sie wissen, wie viel Zeit du für das Lesen einer Seite brauchst“, zitiert die Süddeutsche
Die Angst vor kollektiver geistiger Enteignung weicht der Befürchtung privater digitaler Aneignung – nämlich der Individualität des Lesens durch einen fast allmächtigen privatwirtschaftlichen Konzern. „Als ich jung war, begab ich mich auf eine sehr private, ungewöhnliche, intensiv erlebte Reise. Es war entscheidend, dass ich mich ganz allein auf diese Reise begab“, kritisiert Schriftssteller Lethem weiter.
Während der Wind von heftig (wer zahlt?) auf mäßig (eine Frage des Preises!) abschwächt, kreuzt die Eigentumsfrage geistiger Schöpfungen das Schutzproblem persönlicher Nutzerdaten und -profile. Civil liberty heißt dann den den Besitz privater Geheimnisse bewahren – oder gar ein Eigentum konstituieren?
In einer anderen Eigentumssache (wer verdient an News?) setzt Google auf fromme Wünsche: „Wir haben großes Interesse, dass die Verlage erfolgreiche Geschäftsmodelle finden“, so Europachef Philipp Schindler zum SPIEGEL.