Ungewöhnliches Urteil in Sachen Urheberrecht. Nix mit Digital. Richter am Landgericht Berlin haben die Bahn dazu verdonnert, das Untergeschoß im neuen Berliner Hauptbahnhof umzubauen. Und das, obwohl die Flachdecke gerade erst frisch eingezogen worden war.
Rechtsgrund für diesen Spruch der Kammer ist Einmaligkeit der Entwürfe des Architekten, welcher persönlich einen Anspruch darauf habe, seine künstlerische Schöpfung in toto verwirklicht zu sehen. Wo Gerkan draufsteht, muss auch Gerkan drin sein, meinten die Juristen wohl.
Für von Gerkan ist ohnehin sonnenklar: „Es ist einfach so, daß Architektur im öffentlichen Raum, die der Wahrnehmung von Millionen Menschen ausgesetzt ist, besonderen Gesetzmäßigkeiten zu folgen hat“. Das Privileg, die eigene Idee sogar dann geschützt zu wissen, wenn sie nur andere was kostet, tritt also in Kraft, wenn die Öffentlichkeit von der besonderen Qualität des Künstlers überzeugt ist.
Ein Schöpfer schafft, was andere wünschen, und die entlohnen ihn dafür. Gibt es nicht einfachere Wege, zu entscheiden, ob es eine Kuppel oder Bunker sein soll? Selbst herrlich er, der Troll.