Über die EU hinweg gesetzt hat sich der Bundestag, um den neuen Markt zu schützen. Den neuen Markt? Exakt soll das ein jeder Markt für Dienste und Produkte sein, die „aus der Sicht eines verständigen Nachfragers“ eine besondere Leistungsfähigkeit, Reichweite, Verfügbarkeit für eine große Zahl von Nutzern aufweisen. So wie das VDSL-Netz, an dem die Telekom gerade zu bauen sich traut.
Und da das zarte Neue erst wachsen können müsse, um groß zu werden, soll der neue Markt nicht reguliert werden, beschlossen die Parteien, wie der Spiegel berichtet.
De facto schottet das Gesetz die Deutsche Telekom AG beim Ausbau der Glasfasernetze gegen seine Wettbewerber ab, verhilft ihr zu einem Quasi-Monopol. Schnell ist da von „Selbstbedienungsmentalität“ die Rede, wie etwa Patrick von Braunmühl von der Bundeszentrale der Verbraucherverbände wettert.
Irritierend daran ist: ein Paradox. Denn eigentlich müsste es Fortschrittsfreunden bestens munden, was die neue Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorsieht: technische Innovationen für einen Anfangszeitraum von staatlicher Regulierung zu befreien. Widersprüchlich wird das aber, wenn der zu Schützende selber der Staat. Oder noch schlimmer: ein international agierender Großkonzern.
Was machen wir jetzt mit dieser Finte des Herrn?