Eigentum am Entgleiten

Das letzte europäische Urteil zum so genannten „Recht auf Vergessen“ erhitzt weiter die Gemüter. Und verwirrt die Geister. Sascha Lobo bemerkt immerhin scharfsinnig, dass Vergessen Gewußthaben voraussetzt und Daten (Informationen) auch dann weiter gespeichert und auffindbar bleiben, wenn Google sie auf privaten Antrag in den Suchergebnissen unterdrückt.

So begibt sich zu der Zeit, dass windige Suchmaschinenoptimierer (die Branche spricht von Black Hat-SEOs) Betreiber von Blogs wie diesem anschreiben und auffordern, sie mögen bitte schleunigst die von den Profi-Linkbuildern einst selbst unlauter eingeschmuggelten Backlinks (Blogkommentar-Spam) entfernen. Wenn die Blogger nicht spuren, drohe die Abwertung ihrer Stellung im Suchergebnisstau zum Glück.

affen-selfie-gemein-gut

Verkehrte Welt. Können wir die wenigstens kalkulieren, etwa mit den Modellen der Wirtschaftswissenschaften? Ockenfels meint, ja die Spieltheorie hilft.

Ob ein nicht-menschlicher Sichselbstfotografierer die Urheberschaft an seinem Selfie nicht begründen kann, wie Wikipedia meint und damit dankenswerterweise diesen oben abgebildeten lustigen Affen vergemeinschaftet, verweist auf andere schwierige Entscheidungen.

Das mit dem (Recht auf ein dummes) Selbstbild (und an diesem) ist sowieso eine recht heikle Sache.

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