Godzilla gegen Warana unentschieden

Endlich wieder kreuz und quer: Amazon muss einem Jungen Strafe zahlen, weil der seine Notizen verlor. Diese hatte er auf seinem E-Book-Reader des Typs Amazon Kindle am Rande von Orwells 1984 gemacht.

Und nun ist das Werk weg, weil es Amazon löschte, um (s)ein erloschendes Verwertungsrecht an einem Stück Literatur fernwirkend außer Kraft zu setzen.

Moment: Groß-Buchhändler verliert gegen einen Kleinst-Verbraucher, der durch kreative Nutzung von Literatur Anspruch auf eine illegale Kopie erwirkt? In Wahrheit ist anders. Dritte dürfen Privates auch dann nicht einfach löschen, wenn es auf fremden Federn gewachsen ist.

Dem Kollegen Google ergeht es anders, aber ähnlich: Kleiner werdende Verleger bemühen das Kartellrecht, weil die Suchmaschine frei verfügbare, fremde Informationen in eigenen Profit überführt.

So röhren die Hirsche auf der Jagd nach dem Platz an der Sonne. Währenddessen ist der Streit um Google Books in die Verlängerung gegangen

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