Höchstrichterlich

„Jeder Bürger muss die zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können“, fordert das Bundesverfassungsgericht.

Ein hehrer Anspruch. Muss der Privatanleger also wissen, wie komplexe Finanzderivate funktionieren, die seinem Anlegerglück zugrunde liegen oder im Wege stehen? Nein, es geht um Politik. Das Gefühl für die missliche Lage, dass der ganz persönliche Wille nur einer von vielen ist.

Wir rekapitulieren: Das Öffentlichkeits- und das Geheimhaltungsprinzip gebieten, dass Wählen für jeden verständlich sein und gleichzeitig Privatsache bleiben muss. Open Source und Privacy etwa?

Wahlmaschinen sind nicht zulässig. Es soll nur jeder wählen können, auch wenn er nicht Computer spielt. Wir könnten’s einfacher haben.

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