Während der Sommer in Sturzbächen vor die Hunde geht, treffen sich Urheber und Verwerter zu regelmäßigen Arbeitssitzungen vor Gericht.
Von Urlaubsgedanken noch leicht entrückt, hält der Apparat folgende herzbstzeitlosen Strömungen fest:
BGH kippt Urheberrechtsabgaben für Computer
Einsatz von Google Analytics nur mit Datenschutzhinweis rechtmäßig
Bundesrat fordert mehr Datenschutz beim elektronischen Einkommensnachweis
Diskussion um Kosten für die elektronische Gesundheitskarte
Grob vereinfachend, erkennen wir den ewigen Kampf um Kosten und Verfahren zur Erfassung und Verrechnung von Informationen (Wissensdaten), die entweder höchst persönlich und oder zum allgemeinen Genuss bestimmt, aber jeweils sehr schützenswert sind. Sowie um technische Standards, die Produktion (=Sammlung) und Konsumtion (Abruf, Zugriff) ermöglichen oder einschränken.
Soweit waren wir längst, ist klar. Doch wenn selbst Nachrichtensprecher ihre Rede Google-optimieren, darf der Apparat nicht abseits stehen. Es könnte ja sein, dein Freund hört mit und hilft. Auf welcher Basis und zu welchem Preis, eigentlich [GOTO 3]?