Technischer Beitrag? Richtlinie weiter unklar

Die Beteiligten an den Beratungen zur EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit „computerimplementierter Erfindungen“ suchen nach geeigneten Begriffen. Wie soll das Kriterium zu nennen sein, anhand dessen die Patentämter zu unterscheiden vermögen, ob eine Software patentrechtlich schützenswert ist?

„Die Teilnehmer der Workshops reichten über 200 Vorschläge für eine Definition des elementaren Kriteriums der Richtlinie ein. Ein knappes Dutzend davon wurde anhand von 18 Fallstudien getestet. Trotz — oder gerade wegen — dieser weiten Auswahl kam das Patentamt letztlich aber jetzt zu dem Ergebnis, dass keine davon an sich bereits ausgereift und sachdienlich sei. “ So nachzulesen bei heise.de

Trotz dieser umfassenden Beratungen unter Beteiligung von „Softwareentwicklern, Patentanwälten, Forschern und Journalisten“ ist die Sache noch nicht entschieden. Ob der Richtlinienentwurf der EU-Kommission so, verändert oder überhaupt zur Verabschiedung kommt, hängt von weiteren Verhandlungen ab: Erst vor ein paar Wochen hatten sich die Fraktionen des Bundestags geeignigt, dass Deutschland den Kurs der EU-Kommission nicht weiter unterstützen solle, da einige wichtige Fragen mit dem Richtlinienentwurf noch nicht abschließend geregelt sein (vgl. dazu bei heise.de).

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