Es ist also geschehen: Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) ist in Kraft, und viele sind verunsichert.
So do I: Mein Datenschutzhinweis ist akualisiert, Google Analytics anonymisiert die erfassten IP-Adressen, und es gibt einen Google Analytics Opt-out, um meinen Besuchern zu erlauben, selbst dieses anonymisierte Tracking durch Google-Cookies zu deaktivieren.
Ob ich damit der neuen Datenschutzrichtlinie Genüge leiste?
Falls nicht, liebe Anwälte, klärt mich auf!
Die Regulierung digitaler Datenverarbeitung und Kommunikation schreitet voran. Wenn es Europa mit der General Data Protection Regulation (GDPR), so der englische Titel der neuen Verordnung, tatsächlich schaffen könnte, neue Regeln für den Umgang, also die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung von Nutzerdaten durchzusetzen, so gelingt es scheinbar Deutschland, mit seinem neuem Leistungsschutzrecht europäische Standards zu definieren.
Ob dieser erfolgreiche Export juristischer Regeln aus Deutschland und Europa immer sinnvoll ist, sei dahingestellt. Erste Berichte sprechen dagegen, Absurditäten feien Urständ. Deshalb zweifelt auch Sascha Lobo am Nutzen der DSVGO und befindet außerdem, dass Mark Zuckerberg bei seiner hochtnotpeinlichen Befragung durch das EU-Parlament zwar medienwirkungstechnisch gewonnen, strategisch jedoch verloren habe.
Unterdessen übernehmen die Maschinen: Manche, wie die Whistleblowerin Chelsea Manning sehen die drohende Machtübernahme durch Algorithmen als unausweichlich an, andere, wie der Kognitionspsychologe Christian Stöcker werben für ein besseres Verständnis der Exponentialfunktion. Wie wir es drehen und wenden, Künstliche Intelligenz wird eine Wirkung entfalten, um zum letzten Mal aus der Lobosoziologie zu zitieren.
Die Verschmelzung der menschlichen, dinglichen und technischen Welt hatte Bruno Latour bereits in den Neuzigerjahren des letzten Jahrtausends posutliert. Jetzt ist sie evident, gehen wir damit um!