Archive for Dezember, 2006

Ungewöhnliches Update

Montag, Dezember 4th, 2006

Ungewöhnliches Urteil in Sachen Urheberrecht. Nix mit Digital. Richter am Landgericht Berlin haben die Bahn dazu verdonnert, das Untergeschoß im neuen Berliner Hauptbahnhof umzubauen. Und das, obwohl die Flachdecke gerade erst frisch eingezogen worden war.

Rechtsgrund für diesen Spruch der Kammer ist Einmaligkeit der Entwürfe des Architekten, welcher persönlich einen Anspruch darauf habe, seine künstlerische Schöpfung in toto verwirklicht zu sehen. Wo Gerkan draufsteht, muss auch Gerkan drin sein, meinten die Juristen wohl.

Für von Gerkan ist ohnehin sonnenklar: “Es ist einfach so, daß Architektur im öffentlichen Raum, die der Wahrnehmung von Millionen Menschen ausgesetzt ist, besonderen Gesetzmäßigkeiten zu folgen hat”. Das Privileg, die eigene Idee sogar dann geschützt zu wissen, wenn sie nur andere was kostet, tritt also in Kraft, wenn die Öffentlichkeit von der besonderen Qualität des Künstlers überzeugt ist.

Ein Schöpfer schafft, was andere wünschen, und die entlohnen ihn dafür. Gibt es nicht einfachere Wege, zu entscheiden, ob es eine Kuppel oder Bunker sein soll? Selbst herrlich er, der Troll.

Ein starkes Stück Deutschland

Freitag, Dezember 1st, 2006

Über die EU hinweg gesetzt hat sich der Bundestag, um den neuen Markt zu schützen. Den neuen Markt? Exakt soll das ein jeder Markt für Dienste und Produkte sein, die “aus der Sicht eines verständigen Nachfragers” eine besondere Leistungsfähigkeit, Reichweite, Verfügbarkeit für eine große Zahl von Nutzern aufweisen. So wie das VDSL-Netz, an dem die Telekom gerade zu bauen sich traut.

Und da das zarte Neue erst wachsen können müsse, um groß zu werden, soll der neue Markt nicht reguliert werden, beschlossen die Parteien, wie der Spiegel berichtet.

De facto schottet das Gesetz die Deutsche Telekom AG beim Ausbau der Glasfasernetze gegen seine Wettbewerber ab, verhilft ihr zu einem Quasi-Monopol. Schnell ist da von “Selbstbedienungsmentalität” die Rede, wie etwa Patrick von Braunmühl von der Bundeszentrale der Verbraucherverbände wettert.

Irritierend daran ist: ein Paradox. Denn eigentlich müsste es Fortschrittsfreunden bestens munden, was die neue Fassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorsieht: technische Innovationen für einen Anfangszeitraum von staatlicher Regulierung zu befreien. Widersprüchlich wird das aber, wenn der zu Schützende selber der Staat. Oder noch schlimmer: ein international agierender Großkonzern.

Was machen wir jetzt mit dieser Finte des Herrn?